Ihre Haushaltsversicherung übernimmt Schäden an Fahrrädern (inkl. E-Bikes) in der Regel nur, wenn z.B. der Diebstahl oder Einbruch an Ihrer Wohnadresse stattfindet. Weiters ist die Ersatzleistung vor allem bei älteren Polizzen nach oben hin begrenzt, z.B. mit 1.500€.
Für alle anderen Fälle brauchen Sie eine eigene Fahrradversicherung, die beispielsweise folgende umfangreiche Leistungen bieten kann:
- Diebstahl auch außerhalb der Wohnadresse
- Vandalismus
- Schäden nach einem Sturz oder Unfall
- Reparaturkosten bei Verschleiß/Abnutzung
- Akkuschutz
Gerne erstellen wir für Sie einen Versicherungsvergleich!