Entgegen der zu meist vorherrschenden Meinung gibt es beim Bausparen rechtlich gesehen keine Laufzeit, sondern eine Mindestbindefrist.
Somit muss der Bausparvertrag durch den Bausparer gekündigt werden, damit das Guthaben ausbezahlt wird.
Anders stellt sich die Situation bei Lebensversicherungen (z.B. Er-/Ablebensversicherungen) dar.
Dort bedarf es am Ende der Laufzeit keiner separaten Kündigung.