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Steuerbefreite Gehaltsumwandlung

Steuerbefreite Gehaltsumwandlung

Das 300€-Steuerzuckerl

Pro Jahr steht Ihnen ein Steuerfreibetrag in Höhe von 300€ zur Verfügung, den Sie zum Ansparen in eine Pensionsvorsorge verwenden können. Dabei überweist der Dienstgeber pro Monat 25€ an eine Versicherung Ihrer Wahl und zwar vor Abzug der Lohnsteuer. Gemäß dem unten angeführten Beispiel liegt Ihr Eigenanteil bei nur 14,50€, obwohl 25€ angespart werden.

Beispielrechnung bei einem Spitzensteuersatz von 42%

zutreffend bei einem steuerpflichtigen Einkommen zwischen 31.000 € und 60.000 € pro Jahr
Beginnalter: 25 Jahre / Endalter: 65 Jahre / Laufzeit: 40 Jahre

  • 25€ monatlich (Eigenleistung: 14,5€  / Steuerersparnis: 10,5€)
  • 300€ jährlich (Eigenleistung: 174€  / Steuerersparnis: 126€)
  • 12.000€ auf die gesamte Laufzeit (Eigenleistung: 6.960€ / Steuerersparnis: 5.040€)

Mögliche Veranlagungsformen:

  • Klassische Er-/Ablebensversicherung (Kapital- und Zinsgarantie, jedoch derzeit mit wenig Ertragschance)
  • Fondsgebunden Lebensversicherung (Freie Wahl aus über 100 Investmentfonds)

Als Anbieter kommen alle Versicherungen in Frage, die mit dem BMLV eine entsprechende Rahmenvereinbarung nach EStG §3 (1) 15a haben.

Sonderkonditionen für Bundesheer-Angehörige

  • Bundesheer-Gruppenversicherung bzw. Sonderrabatte für Investmentfonds
  • Sonderprämie (Bonus), wenn mehrere aus einer Einheit/Staffel/Abteilung gleichzeitig das Angebot nutzen
  • Den Papierkram mit der Dienstbehörde erledigen wir für Sie

Dieses Vorsorgeprodukt zeichnet sich einerseits durch die höchste staatliche Förderung (bis zu 48%) aus und kann andererseits auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche (Laufzeit, Wahl der Versicherung, Wahl der Anlageform) abgestimmt werden.
Jetzt unverbindlich anfragen!

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