Sind April-Scherze versichert?

„April, April!“, so tönt es jedes Jahr am 1. April in vielen Firmen, Schulen und Haushalten. Was aber, wenn beim April-Scherz jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird? Da es sich bei solchen Scherzen so gut wie immer um Vorsatz handelt, deckt die in der Haushaltsversicherung inkludierte Privathaftpflichtversicherung den Schaden jedenfalls nicht! Allfällige Schäden sind somit leider aus eigener Tasche zu bezahlen. Das ist kein Scherz! 😉

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