Was verbirgt sich hinter grober Fahrlässigkeit?

Ob ein Schaden durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist, entscheidet über eine mögliche Leistung der Versicherung. Die angeführten Beispiele sollen Ihnen eine Hilfestellung bieten, was Gerichte und Versicherungen üblicherweise als leicht bzw. grob fahrlässig bewerten. Gerade in diesem Rechtsbereich muss jedoch immer der konkrete Einzelfall beurteilt werden.

Leichte Fahrlässigkeit:

Es unterläuft ein Fehler, der einem Durchschnittsmenschen in dieser Situation gelegentlich passiert.
Merkformel: „Das kann passieren.“

Grobe Fahrlässigkeit:

Es unterläuft ein Fehler, der einem Durchschnittsmenschen in dieser Situation nicht passiert wäre.
Merkformel: „Das darf einfach nicht passieren!“

Beispiele aus dem Bereich Kfz-Kaskoversicherung:

  • Missachtung einer Stopp-Tafel oder einer roten Ampel
  • Laptop, Geldbörse oder sonstige Wertgegenstände liegen sichtbar im Inneren Ihres Autos
  • Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn
  • Umdrehen des Lenkers zu einem schreienden Kind oder Aufheben eines Gegenstandes während der Fahrt (z. B. Handy)

Beispiele aus dem Bereich Haushalts-/Eigenheimversicherung:

  • Feuer: Ein Kochtopf mit heißem Fett wird am Herd gelassen, während man den Raum verlässt (z. B. weil es an der Tür klingelt)
  • Feuer: Sie lassen die Kerze(n) des Adventkranzes brennen und verlassen den Raum
  • Einbruch: Ein Fenster bleibt im Erdgeschoss gekippt, während man die Nacht auswärts verbringt
  • Wasser: Sie fahren für eine Woche in den Urlaub und drehen den Hauptwasserhahn Ihres Hauses nicht ab

So erhalten Sie dennoch (teilweisen) Versicherungsschutz:

Seit einiger Zeit bieten einzelne Versicherungen die Möglichkeit an, dass mit dem Zusatzbaustein „Grobe Fahrlässigkeit“ zumindest ein Teil des Schadens erstattet wird.
Gerne prüfen wir Ihre Verträge auf die Möglichkeit einer Inkludierung der groben Fahrlässigkeit.

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